Rücken Vital Konzept - warum soll ich als Therapieeinrichtung teilnehmen?
Für Therapieeinrichtungen bildet das Konzept die Brücke zwischen der manuellen Therapie im 1. Gesundheitsmarkt und dem Selbstzahlerbereich im 2. Gesundheitsmarkt. Die Umsetzung des Konzeptes beinhalten keine unnützen Investitionen in Produkte und Dienstleistungen.
Der Vertrag "Ergänzende Leistung zur Rehabilitation" - § 43 SGB V - beinhaltet eine standardisierte Qualitätssicherung, dessen Primärziel die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Dienstleistung zur Optimierung des Patientennutzen ist. Die Vertragspartner überprüfen gemeinsam in begleitenden Maßnahmen ständig die Wirksamkeit des Therapieprogramms mittels objektiver und subjektiver Testverfahren und optimieren diese.
Die F&R Management GmbH bildet die Rücken Konzept Vital Zentren (Leistungserbringer) aus, führt einmal im Jahr eine Zertifizierung bei den Leistungserbringern vor Ort durch und wertet die anonymisierten Ergebnisse der Leistung zu wissenschaftlichen Zwecken aus.
Vertragspartner der Krankenkassen ist die F & R Gesundheits-Management GmbH. Die Rücken Konzept Vital Zentren treten dieser Vereinbarung als Leistungserbringer (Netzwerkpartner) bei, nachdem sie schriftlich bestätigt haben, dass sie die in den Anlagen festgelegten Anforderungen erfüllen.
Die Teilnahme an dieser Maßnahme bedeutet für die Therapieeinrichtungen einen erheblichen Imagegewinn. Erstmals können auch kleine Einrichtungen an ambulanten Reha-Maßnahmen teilnehmen. So entsteht eine deutlich größerer Flächenabdeckung für die Krankenkassen.
Die Dauer der Maßnahme beträgt 6 Monate je Patient. Ziel ist es, die Patienten möglichst schnell schmerzfrei zu bekommen und sie davon zu überzeugen, dass Training im milon Zirkel Teil ihres Alltags wird - so wie das tägliche Zähneputzen Teil der Körperhygiene sein sollte. Alles Weitere, inklusive Fragen über die Vergütung erfahren Sie bei einem persönlichen Beratungstermin.
Mit folgenden Zielen:
Vorliegen einer schriftlichen Kosten Übernahmeerklärung der Kostenträger.
Der Teilnehmer ist zwischen 20 und 66 Jahren.
Krankengymnastik in den letzten Monaten wurde durchgeführt.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass operationswürdige Befunde fachärztlich ausgeschlossen sind und postoperative Zustände innerhalb von 3 Monaten der Einwilligung des Operateurs bedürfen.
Es muss mindestens Übungsstabilität bestehen und darüber hinaus eine ausreichende geistige, psychische und körperliche Konstitution sowie Kooperation und Motivation des Patienten vorliegen.
Relative Kontraindikationen
Absolute Kontraindikationen